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Ausbildung

Erster Start

Wenn Sie das Segelfliegen einmal auszuprobieren möchten, kann es eigentlich gleich losgehen. Sie können nahezu an jedem Wochenende einen Rundflug in einem unserer doppelsitzigen Segelflugzeuge mitmachen.

Desweiteren bieten wir je nach freier Ausbildungskapazität einen 4-wöchigen Schnupperkurs an, wobei Sie die Möglichkeit haben, auf dem vorderen Pilotensitz selbst unter Anleitung eines Fluglehrers zu steuern. Dazu müssten vorher einige Formalitäten mit dem Ausbildungsleiter erledigt werden. Anfrage unter: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Betreff: Schnupperkurs

Wenn Sie sich nach dem Schnupperkurs entschieden haben mit der Ausbildung zum Pilotenschein zu beginnen, können die Starts und Stunden aus dem Schnupperkurs angerechnet werden und Sie würden einfach mit der Ausbildung fortfahren.

Die Voraussetzungen

- Mindestalter 14 Jahre (Lizenzerteilung frühestens ab 16 Jahren)
- fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses Klasse 2
- Aufnahme in die aktive Vereinsmitgliedschaft
- Versicherung, Schülermeldung und sonst. Formulare unterschrieben
- Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den/die Bewerber/in als unzuverlässig erscheinen 
  lassen

Weiterhin muss bei Beginn der Ausbildung folgendes vorliegen:

- Kopie der Geburtsurkunde
- Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses
- Erklärung darüber, dass keine schwebenden Strafverfahren vorliegen
- Auszug aus Verkehrszentralregister

Die Ausbildung

Die Ausbildung zum Piloten gliedert sich in vier Abschnitte, die A-,B-,C- und PPL-Prüfung (Privat Pilot License). Nach jedem Ausbildungsabschnitt steht eine Prüfung an.


Abschnitt 1: Die A-Prüfung

Bis zu A-Prüfung werden Sie immer mit einem unserer Fluglehrer im doppelsitzigen Segelflugzeug fliegen. Hierbei lernen Sie die theoretischen und praktischen Grundlagen des Fliegens, wie Starten, Landen und die Steuerung des Flugzeugs in verschiedenen Flugphasen und Flugzuständen kennen. Wenn die Fluglehrer von Ihren fliegerischen Leistungen überzeugt sind, steht der erste Alleinflug an! Nach den ersten 3 Starts und Landungen ohne Lehrer, gilt die A-Prüfung als bestanden!


Abschnitt 2: Die B-Prüfung

Nachdem die A-Prüfung erfolgreich absolviert wurde, werden Sie neben wiederkehrenden Übungsflügen mit Lehrer auch immer öfter alleine in der Luft verbringen. Nun geht es darum,  weitere detailiertere praktische Erfahrungen zu sammeln, wie steilere Kurven, Kurvenwechsel, Schnellflug, Verhalten bei Thermikflügen oder Ziellandungen zu üben. Die B-Prüfung besteht nun aus drei Alleinflügen mit Kurvenwechsel und Rollübungen um die Längsachse. Zum erfolgreichen Abschluss der B-Prüfung wird von Ihnen eine Ziellandung verlangt, d.h. Sie haben bei der Landung einen Bereich von etwa 30m x 200m, in denen Sie das Flugzeug gezielt aufsetzen müssen.


Abschnitt 3: Die C-Prüfung

Im Laufe dieser Ausbildungsabschnitte erlangen Sie neben weiteren theoretischen Fachwissen auch tiefere Kenntnisse zum praktische Thermikfliegen. Schließlich ist das Thermikfliegen die grösste Herausforderung des Segelfliegens, ohne Motor stundelang in der Luft zu bleiben und nicht nach wenigen Minuten wieder landen zu müssen.

In diesem Ausbildungsabschnitt erfahren Sie zudem die Grenzenflugzustände,  wie zum Beispiel die Mindestfluggeschwindigkeit oder das Verhalten bei Strömungsabriss. Aber auch weitere Flugmanöver, wie die Sliplandung - eine Methode um in kurzer Zeit möglichst viel Flughöhe abzubauen - stehen noch auf dem Lehrplan. Auch die C-Prüfung besteht wieder aus drei Alleinflügen, in denen Sie weitere Flugfiguren, wie eine hochgezogene Fahrtkurve und Kurvenwechsel absolvieren müssen. Abgeschlossen wird dieser Ausbildungsabschnitt mit einer Sliplandung.


Abschnitt 4: Überlandflüge und Prüfung

Zu Beginn des letzten Ausbildungsabschnittes steht in erster Linie Üben, Üben, Üben auf dem Program. Sie werden Ihr Gefühl und Ihre Wahrnehmung für die Thermik trainieren und sich langsam an immer längere Flugzeiten gewöhnen.

Hierbei werden Sie auch an das Überlandfliegen herangeführt. Das bedeudet, dass Sie sich ausserhalb der Sichtweite des Heimatflugplatzes befinden und dass möglicherweise der Gleitpfad des Segelflugzeugs nicht mehr ausreicht, um wieder zum Heimatflugplatz zurückzukehren.

Nun werden neben dem fliegerischen Können auch noch weitere Punkte geschult und benötigt, wie Navigation, Orientierung und Beobachtung des Luftraums. Aber keine Angst, diese Erfahrungen müssen Sie nicht alleine machen, sondern ganz gezielt mit einem unserer Fluglehrer. Diese werden Ihnen auch Möglichkeiten aufzeigen, was zu tun ist, wenn die Thermik nicht ausreicht, um zum Heimatflugplatz zurückzukehren.

Doch bis zum Abschluss dieses letzten praktischen Ausbildungsabschnitt kommt noch  Fleissarbeit auf Sie zu, die Theorie.

Das Theoriewissen können Sie sich idealerweise während der Wintermonate in einem Theorieunterricht aneignen. Unterrichtet wird in den Fächern: Luftrecht, Sprechfunk, Meteorologie, Navigation, Aerodynamik und Technik, Flugzeugkunde, Instrumentenkunde, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. Abgeschlossen wird die theoretische Ausbildung mit einer schriftlichen Prüfung am Luftamt Nordbayern (Flughafen Nürnberg).

Nach erfolgreichem Bestehen der Theorieprüfung  kann nun ein Fluglehrer schriftliche Flugaufträge erteilen, so dass ein Fliegen ausserhalb der Sichtweite des Lehrers möglich ist. Als Abschluss steht dann noch ein 50km-Überlandflug an. Dieser soll überprüfen, ob Sie alle angeeigneten Fähigkeiten im Alleinflug umsetzen können.

Um nun letztendlich die endgültige Pilotenlizenz zu bekommen, müssen Sie nun noch eine praktische Prüfung mit einem Prüfer des Luftamtes Nordbayern absolvieren und bekommen nach Bestehen den Segelflugschein GPL - Glider Pilot Licence. 

Die Voraussetzung für die praktische Prüfung sind: 

- mindestens 25 Flugstunden, davon 15 Stunden Alleinflug.
  (Verkürzte Ausbildung innerhalb von 18 Monaten: 20 Flugstunden, davon 10 Stunden Alleinflug)
- 60 Starts, davon 20 allein
- 3 Starts und Landungen auf einem weiteren Flugplatz als den Heimatflugplatz
- 50 km Flug
- Beherrschung eines zweiten Flugzeugmusters
- die bestandene Theorieprüfung
- Funksprechzeugnis
- Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- polizeiliches Führungszeugnis 
- Auszug aus dem Kfz.-Zentralregister

Beispiel Literatur:

- Flug ohne Motor - Ein Lehrbuch für den Segelflieger von Winfried Kassera
- Segelfliegen für Anfänger - Theorie und Praxis von Alexander Willberg
- Streckensegelflug - von Helmut Reichmann
- PPL-Fragenkatalog für Segelflieger - relevant zur theoretischen Prüfungsvorbereitung
  zB. auch unter: http://www.open-ppl.de/ 

 

 
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