Du möchtest uns per Flugzeug besuchen? Gerne. Beachte allerdings, dass wir eine ungewöhnliche Lage in der Kontrollzone (CTR) des Flughafens Nürnberg haben. Bereite deinen Flug also gewissenhaft vor.
Hier einige Informationen dazu.
Sprechfunk
Rufzeichen: SECKENDORF RADIO
Frequenz: 132,8083 MHz bzw. Kanal 132,810 MHz
Es ist mindestens 5 Minuten vor dem Erreichen des Platzes auf 132,810 MHz zu rufen. Danach ist ständige Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten!
Kann keine Verbindung mit SECKENDORF RADIO hergestellt werden, ist der Platz als geschlossen zu betrachten (Ausnahme: Flüge der Luftrettungsstaffel) und kein Einflug in die Kontrollzone ohne Flugverkehrskontrollfreigabe durch NÜRNBERG TURM möglich.
Positionsmeldungen in allen Elementen der Platzrunde sind obligatorisch.
Kontrollzone / Luftraum „D“
Flüge innerhalb der Kontrollzone (CTR) südlich einer Linie Langenzenn-Seukendorf und westlich einer Linie Seukendorf-Egersdorf bedürfen keiner Freigabe von NÜRNBERG TURM, sofern Kontakt zu SECKENDORF RADIO besteht.
Für sämtliche Flugbewegungen in der Kontrollzone (CTR) nördlich bzw. östlich der oben genannten Grenzen muss immer vorab eine Freigabe bei NÜRNBERG TURM eingeholt werden!
Maximale Flughöhe innerhalb der CTR ist 3.500ft MSL.
Außerhalb der Kontrollzone auf Luftraum „D“ achten (verschiedene Untergrenzen)!
Einordnen in die Süd-Platzrunde (Motorflug/Motorsegler/UL) nur über Gegenanflug. Die Segelflugplatzrunde befindet sich im Norden des Platzes. Das Überfliegen von Ortschaften ist zu vermeiden.
Auf Segelflüge und Flugzeugschlepp-Betrieb achten und Vorflugrecht einräumen.
Wir haben keinen Windenbetrieb und bieten nur F-Schlepp an.
Flugfeld
Zum Rollen und Drehen die Piste benutzen. Den Anweisungen des Flugleiters ggf. Folge leisten.
Zugelassene Flugzeuge
Segelflugzeuge, Motorsegler, Motorflugzeuge (bis 2 Tonnen) mit Schleppkupplung, UL-Flugzeuge.
Motorflugzeuge sind generell nur für Rückschlepps zugelassen und auch nur nach Rücksprache mit dem Platzhalter.
UL-Flugzeuge sind für ortsfremde Piloten nach vorheriger Genehmigung des Platzhalters (PPR) zugelassen.
Abstellflächen/Parken
Zur Verfügung steht eine begrenzte Anzahl Stellflächen auf Gras im südöstlichen Teil des Flugplatzes.
Parkvorhaben über Nacht bitte mit dem Vorstand absprechen. Für Beschädigungen oder Entwendungen wird keine Haftung übernommen.
Tanken
Aufgrund der technischen Gegebenheiten ist ein Verkauf von Treibstoff mit Rücksicht auf etwaige Gewährleistungsansprüche nicht möglich.
Im Umkreis von fünf Auto-Minuten befinden sich jedoch zwei Tankstellen (OMV, Shell). Tankbehältnisse nicht vergessen!
Alternativ können zwei nahe gelegene Flugplätze zum Tanken angeflogen werden. Auf dem Verkehrslandeplatz Herzogenaurach (EDQH) ist JET-A1 und AVGAS, in Ansbach-Petersdorf (EDQF) MOGAS und AVGAS erhältlich.
Betriebszeiten
Es besteht keine Betriebspflicht. Starts und Landungen erfordern die Anwesenheit eines Flugleiters. Gewöhnlich ist die Flugleitung zwischen April und Oktober samstags ab 1300h (lokal) und sonntags ab 1000h (lokal) besetzt. In den Wintermonaten findet wegen den Platzverhältnissen kein Flugbetrieb statt.
An- und Abflüge außerhalb der genannten Zeiten sind nur in besonderen Fällen realisierbar. Sie bedürfen der Absprache mit dem Vorstand.
Gebühren
Der Aero-Club Fürth e.V. ist als eingetragener Sportverein alleiniger Halter des Flugplatzes. Im Sinne der Kameradschaft unter Fliegern werden keine Lande- oder Abstellgebühren erhoben. Dem ungeachtet freut sich die Vereinskasse immer über eine kleine Aufmerksamkeit.
Gastronomie
Der Flugplatz verfügt über kein Gaststättengewerbe. In Eigenregie betreibt der Verein eine kleine Flieger-Klause mit Terrasse direkt neben dem Flugfeld. In dieser werden am Wochenende sowohl warme als auch kalte Getränke zu fairen Preisen angeboten.
Sonstiges
Zum Zweck der Flugvorbereitung steht ein kostenloses Internet-Terminal zur Verfügung. Kostenpflichtige Dienste wie Deutscher-Wetterdienst (DWD) oder AIS-Briefings werden nicht angeboten.
Für das Öffnen und Schließen von Flugplänen ist der jeweilige Pilot selbst verantwortlich.